Eigene Marken gleich anmelden, statt anderen das Feld zu überlassen. Warum, werde ich noch erklären.
Türkei Rechtsanwalt türkisches Recht Wirtschaftsrecht von Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan
Eigene Marken gleich anmelden, statt anderen das Feld zu überlassen. Warum, werde ich noch erklären.
aber Recht und Wirtschaft eines Landes sollte nicht alles sein, sondern auch andere Eindrücke.
Jedenfalls bin ich vor kurzem auf das ANATOLIEN magazin des Fotografen und Autors Jens Helmstedt gestoßen. Die Seite hat sehr schöne Bilder und Texte über die Türkei zu bieten, die ich jedem empfehlen kann.
Wie angekündigt hier nun der erste Teil häufig gestellter Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei
Frage: Wie unterscheidet sich die türkische Rechtsordnung von unserem Kulturkreis, muss man insbesondere mit einer islamisch geprägten Rechtsordnung rechnen?
Nachdem mir des Öfteren die selben Fragen zum türkischen Recht gestellt worden sind, die die Grundlagen betreffen, habe ich mich entschlossen eine neue Reihe, unter dem Titel “Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei” zu beginnen.
Die Fragen und Antworten betreffen hauptsächlich die grundsätzlichen Fragen zum allgemeinen Rechtssystem, Unternehmensgründungen, Gesellschaftsrecht, Forderungsbeitreibung und geschäftliche Aktivitäten in der Türkei.
Sollten sich im laufe der Reihe weitere Fragen ergeben, wird diese natürlich weiter ausgebaut. Ebenso freue ich mich auf Diskussionen zu diesen Themenbereichen.
Der erste Teil dieser Reihe wird in kürze folgen……
Unternehmen, die die Rechtsform einer türkischen Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi, A.Ş.) besitzen und ein Grundkapital von 250.000,00 türkischer Lira oder mehr haben, müssen Rechtsanwälte beauftragen. Anderenfalls müssen Sie mit Geldstrafen rechnen. (weiterlesen…)
Mehr dazu finden Sie hier.
Jetzt hat auch das Bundesfinanzministerium auf seiner Website die Paraphierung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Türkei mitgeteilt. Ebenfalls wird mitgeteilt, dass eine rückwirkende Anwendung des Abkommens zum 01.01.2011 vereinbart worden sei. Damit würde sich das neue DBA unmittelbar an das alte anschließen.
Die Medien hatten über die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Türkei und Deutschland berichtet. In dem Beitrag “Bundesrepublik Deutschland kündigt Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei” griff ich dieses Thema ebenfalls auf.
Die Kündigung, die zum 01.01.2011 erfolgte rief auf beiden Seiten Unsicherheit hervor, da nicht absehbar war, wie es danach weitergehen sollte. Auch war eine langfristige Planung für Unternehmen nicht mehr möglich.
Wie es scheint hat diese Unsicherheit jetzt ein Ende. Die türkische Medien berichten (hier eine englischprachige Meldung), dass die zuständigen Vertreter beider Länder nunmehr ein neues Abkommen paraphiert hätten.
Bis auf wenige Einzelheiten ist über das Abkommen inhaltlich noch nichts bekannt, auch nicht wann es in Kraft treten wird. Nachdem das alte Abkommen aber zum 01.01.2011 ausläuft ist zu vermuten, dass sich das neue Abkommen daran anschließen wird. Jedenfalls ist es erfreulich, dass jetzt eine Lösung des nicht unerheblichen Problems absehbar ist.
Heute wurde im türkischen Gesetzblatt das Gesetz über die biologische Sicherheit verabschiedet. Das Gesetz wird in sechs Monaten in Kraft treten und hat zur Folge, das genetisch veränderte Lebensmittel einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden.
Daneben wurde einige Produkte strikt verboten. Nahrung für Babys und Kleinkinder dürfen keine genetisch veränderten Bestandteile enthalten.
Importeure und Produzenten von Lebensmitteln sollten sich daher schon jetzt auf die zukünftige Rechtslage einrichten. Details zum Genehmigungsverfahren folgen in Kürze.
Nachdem am 13.01.2010 das türkische Parlament das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Freihandelszonen (Serbest Bölgeler Kanununda Değişiklik Yapılmasına Dair Kanun) mit der Nr. 5946 verabschiedet hat, wurde das Gesetz nunmehr auch vom Staatspräsidenten Abdullah Gül bestätigt. (weiterlesen…)