Türkei, Rechtsanwalt, türkisches Recht, Kalkan, Wirtschaftsrecht

Bundesrepublik Deutschland kündigt Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

Wie das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Website mitteilte, wurde am 21.07.2009 das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zu Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 16.04.1985 gekündigt.

Die Kündigung erfolgte zum 01.01.2011, sodass ab diesem Zeitpunkt das Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr in der jetzigen Fassung anwendbar sein wird.

Das Bundesministerim für Finanzen teilte dabei mit, die Kündigung zu diesem Zeitpunkt wäre aus Rücksicht auf deutsche Unternehmen ausgesprochen worden, obwohl auch eine frühere möglich gewesen wäre. Die Bundesregierung erhofft dadurch ein größeres Zeitfenster für die Verhandlung eines neuen Abkommens.

Im Sinne der Unternehmen wäre es jedenfalls, wenn schnellstmöglich ein neues Abkommen mit der Türkei verhandelt wird. Denn der jetzige Zustand führt dazu, dass die Unternehmen nicht mehr langfristig planen können, da die Steuerlage ab dem 01.01.2011 nunmehr nicht bekannt ist und damit für die in der Türkei aktiven Unternehmen keine Rechtssicherheit besteht.

Die Bundesregierung hebt hierbei jedoch hervor, dass sie zu konstruktiven Verhandlungen und zum Abschluss eines neuen, aber ausgewogenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereit ist. Auch von türkischer Seite besteht die Bereitschaft und der Wille ein neues Abkommen zu schließen. Dabei heben die zuständigen Behörden in der Türkei auch hervor, dass zum Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens bereits im Jahr 2008 drei Verhandlungsrunden stattgefunden haben, zuletzt im Dezember 2008, allerdings ohne Ergebnis. Es bleibt daher abzuwarten, wie die von beiden Seiten trotz Kündigung des derzeitigen Abkommens dennoch gewollten Verhandlungen sich entwickeln werden und ob die Betroffenen wieder mit Rechtssicherheit rechnen können.

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