In diesen Tagen steht die Türkei vor einem wichtigen Ereignis. Am 12.09.2010 stimmt das Volk über die Annahme einer Verfassungsreform ab, die die Türkei spaltet. Auf der einen Seite stehen die Befürworter der Reform, die durch Erdoğans Regierungspartei AKP auf den Weg gebracht wurde, auf der anderen natürlich die Gegner, zumeist säkuläre Kreise. In Anlehnung an die auf den Stimmzetteln vorgesehenen Abstimmungsmöglichkeiten werden die Lager symbolisiert durch ein "EVET" was JA bedeutet, und ein "HAYIR" – also NEIN für die Gegner der Reform. Die Widersacher der Verfassungsänderungen befürchten eine schleichende Islamisierung des Staates durch verschiedene Regelungen, insbesondere durch eine Auflösung der Gewaltenteilung zwischen Justiz, Parlament und Regierung.
Andere hingegen können sich mit einigen der Änderungen anfreunden, lehnen jedoch andere ab. Diese kritisieren, dass man nur mit "Ja" oder "Nein" über das Gesamtpaket abstimmen kann, ohne eine Auswahlmöglichkeit zu haben.
Diese Zweiteilung des Volkes lässt die Wirtschaft und die Finanzmärkte um die politische Stabilität fürchten. Auch das eine oder andere Unternehmen wird sich die Frage stellen, ob sein Engagement in der Türkei der richtige Schritt war. Manche könnten sich sogar von einem solchen, in der Vergangenheit geplanten Schritt abhalten lassen, da sie nicht wissen was kommt.
Wenngleich dieses Thema in der Türkei in den letzten Monaten ausgiebig diskutiert wurde, sind die damit zusammenhängenden Fragen in den deutschsprachigen Medien, trotz reger Berichterstattung in den vergangenen Tagen, aus meiner Sicht zu kurz gekommen. Insbesondere habe ich eine klare und objektive Darstellung dessen vermisst, was denn nun nach den Plänen der türkischen Regierung Inhalt der Verfassungsreform ist.
Damit sich jeder zumindest ein Bild über den Umfang und die Art der Änderungen ein Bild machen kann, möchte ich daher die vorgeschlagenen Änderungen kurz und wertungsfrei skizzieren.
1. Erweiterung der Rechte des Einzelnen
Die Verfassungsänderung soll dem einzelnen Bürger auch ermöglichen, selber d. h. individuell Klage beim Verfassungsgericht zu erheben.
Der Schutz des Kindes insbesondere der Schutz vor Missbrauch soll besonders geregelt werden. Insbesondere soll hier das Recht auf Umgang mit den Eltern garantiert werden. Dieses Recht kann nur dann eingeschränkt werden, wenn das Kind nicht ausreichend gepflegt bzw. umsorgt wird.
Eine neue Regelung enthält auch der Gleichheitsgrundsatz. Diese Regelung beinhaltet zur Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes die Pflicht, Kinder, ältere Menschen, körperlich und geistig Behinderte sowie Frauen “positiv zu diskriminieren” (pozitif ayrımcılık). Das bedeutet, dass die eben erwähnten Gruppen in bestimmten Situationen bevorzugt werden sollen, um so die Gleichheit alle Gruppen garantieren zu können.
Auch der Datenschutz erhält eine neue Formulierung. So soll jeder das Recht haben, zu wissen, welche Daten über ihn gespeichert sind und wozu sie verwendet wurden. Darüber hinaus soll jedermann das Recht auf Löschung der gespeicherten Daten haben. Die Verwendung von Daten selbst soll nur aufgrund Gesetzes zulässig sein bzw. nur dann, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist.
Arbeitnehmer sollen gleichzeitig bei mehreren Gewerkschaften Mitglied sein können.
2. Änderungen in der Verwaltung
Weitere substantielle Änderungen sind für das Beamtentum und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst geplant.
So sollen jetzt auch Beamte bzw. öffentlich Bedienstete Tarifverträge abschließen können und insbesondere auch ein Streikrecht erhalten. Bei Konflikten zwischen den Tarifparteien soll auf Antrag der Rat der öffentlichen Bediensteten (Kamu Görevliler Kurulu) eine bindende Entscheidung treffen, der die Wirkung eines Tarifvertrages zukommt.
Daneben sollen Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte in Zukunft gerichtlich überprüft werden können.
Neu ist auch die Einrichtung eines Ombudsmanns als öffentliche Stelle. Diese soll in erster Linie als Beschwerdestelle für die Bevölkerung dienen, dem Parlament untergeordnet sein und von diesem auf vier Jahre gewählt werden.
3. Politische Parteien und Abgeordnete
Tiefgreifende Änderungen wird es auch in Bezug auf politische Parteien geben. Die Entscheidung über den Verbot einer Partei soll zukünftig durch eine parlamentarische Kommission gefällt werden und nicht wie bisher, durch das Verfassungsgericht.
Auch soll ein Abgeordneter seinen Status nicht verlieren, wenn seine Partei mit einem Verbot belegt wird, sodass er weiterhin Mitglied des türkischen Parlaments bleibt.
4. Justiz
Die umstrittensten Pläne sind im Bereich des Justiz zu finden. Der Widerstand gegen das Reformpaket richtet sich größtenteils gegen die dort vorgesehenen Regelungen.
Das Paket sieht vor, die Anzahl der Richter am Verfassungsgericht von bisher 11 auf 17 Richter anzuheben. Ein Teil der Richter soll dabei unter anderem vom Parlament gewählt werden, der größte Teil jedoch, 14 Richter, soll der Staatspräsident ernennen. Ihre Amtszeit soll zwölf Jahre dauern, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist.
Auch soll es dem Staatspräsident zukommen, einen Teil der Richter der obersten Gerichtshöfe zu ernennen, so am Kassationsgerichtshof und am obersten Militärgericht.
Auch der Hohe Rat der Richter und Staatsanwälte (Hakimler ve Savcılar Yüksek Kurulu; kurz: HSYK) soll neu gegliedert werden. Dabei ist geplant, die Anzahl der Richter von bisher sieben auf 22 zu erhöhen, der Vorsitz verbleibt weiterhin bei dem Justizminister.
Darüber hinaus sollen von nun an die Richter und Staatsanwälte nicht nur von der HSYK, sondern zu einem Teil auch von dem Justizminister berufen werden.
5. Strafverfolgung der Putschisten vom 12. September 1980
Zuletzt soll die Verfassungsänderung auch die Verurteilung der Putschisten vom 12. September 1980 ermöglichen. Denn aufgrund des Art. 115 der Verfassung – welches als Übergangsgesetz kodifiziert ist – konnten die Befehlshaber und sonstige Protagonisten für ihre Straftaten nicht verurteilt werden, da diese Regelung ihre Taten für nicht verfolgbar erklärt.
Soviel zum Überblick. Nun bleibt es abzuwarten, wie das Referendum ausgeht. Sollte das Reformpaket angenommen werden, werde ich mich nochmals ausführlich auf die Neuerungen und dessen Folgen eingehen.














