Shortnews: Türkei verabschiedet Gesetz zu genetisch veränderten Lebensmitteln

Heute wurde im türkischen Gesetzblatt das Gesetz über die biologische Sicherheit verabschiedet. Das Gesetz wird in sechs Monaten in Kraft treten und hat zur Folge, das genetisch veränderte Lebensmittel einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden.

Daneben wurde einige Produkte strikt verboten. Nahrung für Babys und Kleinkinder dürfen keine genetisch veränderten Bestandteile enthalten.

Importeure und Produzenten von Lebensmitteln sollten sich daher schon jetzt auf die zukünftige Rechtslage einrichten. Details zum Genehmigungsverfahren folgen in Kürze.

Staatspräsident Abdullah Gül bestätigt neue Gebühren für Warenbewegungen in den türkischen Freihandelszonen

Nachdem am 13.01.2010 das türkische Parlament das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Freihandelszonen (Serbest Bölgeler Kanununda Değişiklik Yapılmasına Dair Kanun) mit der Nr. 5946 verabschiedet hat, wurde das Gesetz nunmehr auch vom Staatspräsidenten Abdullah Gül bestätigt. (weiterlesen…)

Neue Regeln für Webseiten in der Türkei angekündigt

Nach Mitteilung des Ministers für Transport und Kommunikation, Binali Yıldırım, werden angesichts der steigenden Nutzung und Bedeutung des Internets sowie der damit einhergehenden Probleme auch in der Türkei neue Regelungen für Webseiten vorbereitet. (weiterlesen…)

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Der Energiemarkt Türkei steht vor einem Boom…

so das Fazit der IHK Mainz anlässlich des Wirtschaftstags Türkei am 11.11.2009, auf dem ich gemeinsam mit Herrn Dr. Selim Önen einen Vortrag hielt. Jedoch nicht nur in diesem Bereich, im Allgemeinen wurde in diesem Rahmen von den Rednern die Bedeutung des türkischen Marktes hervorgehoben. Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Unser Vortrag handelte dabei von den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei. Die Präsentation hierzu:

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Beschleunigte Entscheidung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei angekündigt

Wie die Nachrichtenagentur Anatolien mitteilte, hat sich der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Ömer Dinçer, zum Ziel gesetzt im Rahmen seiner Bemühungen zum Bürokratieabbau auch das Verfahren zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei zu beschleunigen. (weiterlesen…)

Istanbul – „Hauptstadt“ des türkischen Außenhandels

Zugegeben, die Überschrift dürfte niemanden überraschen. Jedem ist bekannt, dass Istanbul das wirtschaftliche Zentrum der Türkei ist. Dennoch war diese Erkenntnis der türkischen Nachrichtenagentur Anatolien (Anadolu Ajansı / aa) eine Meldung unter der Überschrift "Dış Ticaretin Başkenti İstanbul" wert. Dort hat sich ein Korrespondent die Mühe gemacht, die Außenhandelsstatistiken auszuwerten und die Zahlen nach Regionen darzustellen. In der Tat sind die dort genannten Zahlen und die dargestellten – teils extremen unterschiede – sehr interessant.

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Anforderungen an die Wirksamkeit der Abtretungsvereinbarung im türkischen Recht

Viele in der Türkei aktive Unternehmer, gleichgültig ob sie lediglich Handel mit der Türkei betreiben oder dort gar eine Niederlassung haben, empfinden die dort einzuhaltenden Formalien und die Notwendigkeit, für vieles einen Notar einschalten zu müssen, als hinderlich.

Das gilt allerdings nicht in dem strengen Maße für die Abtretung einer Forderung, wie der türkische Kassationsgerichtshof (Yargıtay) unter Verweis auf die gesetzliche Regelung des Art. 163 türk. OGB kürzlich bestätigt hat. Danach ist für die Wirksamkeit der Forderungsbtretung (alacağın temliki) lediglich die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Der Gang zum Notar ist dabei nicht erforderlich.

Da die Abtretung auch praktische Relevanz hat, wird diese Entscheidung zum Anlass genommen, die Anforderungen an eine wirksame Abtretung im türkischen Recht in der gebotenen Kürze darzustellen:

Die Wirksamkeit der Abtretung hängt von zwei Bedingungen ab, die erfüllt sein müssen.

  1. Die Abtretung muss schriftlich erfolgen (yazılı sözleşme)

  2. Die Abtretung darf nicht ausgeschlossen sein (Alacağın temlikinin menedilmemiş olması).

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Bundesrepublik Deutschland kündigt Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

Wie das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Website mitteilte, wurde am 21.07.2009 das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zu Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 16.04.1985 gekündigt.

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Grundlagen des türkischen Rechtssystems

Das türkische Recht ist nicht etwa ein exotisches, für Europäer kompliziertes und undurchsichtiges System, sondern ist dem kontinental-europäischen Recht zuzuordnen. Für den deutschen Anwender mag einiges – aber eben nicht alles - fremd erscheinen, doch schon dem Schweizer wird vieles vertraut sein. Ein kurzer Überblick soll ein Gefühl für das türkische Rechtssystem und dessen Herkunft vermitteln.

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Willkommen zum neuen Blog “Deutsch-Türkisches Wirtschaftsrecht”

Diese Seite wird Schwerpunktmäßig über aktuelle Ereignisse wie auch allgemeine Themen rechtlicher wie auch wirtschaftlicher Art berichten, die den deutsch-türkischen Wirtschaftsverkehr in beide Richtungen betreffen. (weiterlesen…)

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