Gesellschaftsgründung oder Verbindungsbüro? – Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei II

 Sehr oft stehen Unternehmen, die eine eigene Präsenz in der Türkei haben wollen, vor der Wahl, was der richtige Schritt ist. Viele kennen die zur Verfügung stehenden beiden Alternativen: Es kann eine türkische Gesellschaft, z.B. eine der deutschen GmbH entsprechenden Limited (Limited şirketi)  gegründet werden oder man beginnt seine Tätigkeit mit einem sogenannten Verbindungsbüro, auch bekannt als Liaison Office oder, auf Türkisch, İrtibat bürosu.

 A. Verbindungsbüro vs. Limited

Die Frage, die sich nun stellt ist, welche dieser Alternativen die richtige Wahl ist. Die Beantwortung dieser Frage hängt zu einem großen Teil davon ab, was man in der Türkei machen möchte. Je aktiver man in der Türkei selbst sein möchte, umso eher empfiehlt sich die Gesellschaftsgründung. Möchte man hingegen den lokalen Markt zunächst beobachten und erste Kontakte knüpfen, ohne jedoch einen großen Verwaltungsaufwand zu haben, würde sich eher die Errichtung eines Verbindungsbüros eignen.

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Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei I

Wie angekündigt hier nun der erste Teil häufig gestellter Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei

Frage: Wie unterscheidet sich die türkische Rechtsordnung von unserem Kulturkreis, muss man insbesondere mit einer islamisch geprägten Rechtsordnung rechnen?

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Neue Reihe: Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei

Nachdem mir des Öfteren die selben Fragen zum türkischen Recht gestellt worden sind, die die Grundlagen betreffen, habe ich mich entschlossen eine neue Reihe, unter dem Titel “Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei” zu beginnen.

Die Fragen und Antworten betreffen hauptsächlich die grundsätzlichen Fragen zum allgemeinen Rechtssystem, Unternehmensgründungen, Gesellschaftsrecht, Forderungsbeitreibung und geschäftliche Aktivitäten in der Türkei.

Sollten sich im laufe der Reihe weitere Fragen ergeben, wird diese natürlich weiter ausgebaut. Ebenso freue ich mich auf Diskussionen zu diesen Themenbereichen.

Der erste Teil dieser Reihe wird in kürze folgen……

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