<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Deutsch-Türkisches Wirtschaftsrecht</title>
	<atom:link href="http://www.tuerkisches-recht.com/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.tuerkisches-recht.com</link>
	<description>Informationen zu Recht, Wirtschaft und Business mit der Türkei</description>
	<lastBuildDate>Mon, 19 Sep 2011 15:45:03 +0000</lastBuildDate>
	<generator>http://wordpress.org/?v=2.9.2</generator>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Neues deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2011/09/19/deutsch-turkisches-doppelbesteuerungsabkommen-unterzeichnet/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2011/09/19/deutsch-turkisches-doppelbesteuerungsabkommen-unterzeichnet/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Sep 2011 15:44:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines Wirtschaftsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=190</guid>
		<description><![CDATA[Wie das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung mitteilt, wurde heute anl&#228;sslich des Besuchs des t&#252;rkischen Staatspr&#228;sidenten Abdullah&#160;G&#252;l in Berlin endlich das neue deutsch-t&#252;rkische Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das alte Abkommen wurde durch Deutschland zum 31.12.2010 gek&#252;ndigt, was zu erheblichen Unsicherheiten im deutsch-t&#252;rkischen Wirtschaftsverkehr gef&#252;hrt hat. Wenngleich schon immer angek&#252;ndigt wurde, dass ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das Bundesfinanzministerium in einer <a target="_blank" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2011/09/20110919-PM39.html?__nnn=true">Pressemitteilun</a>g mitteilt, wurde heute anl&auml;sslich des Besuchs des t&uuml;rkischen Staatspr&auml;sidenten Abdullah&nbsp;G&uuml;l in Berlin endlich das neue deutsch-t&uuml;rkische<a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen"> Doppelbesteuerungsabkommen </a>unterzeichnet. Das <a href="http://www.tuerkisches-recht.com/2009/08/11/bundesrepublik-deutschland-kundigt-doppelbesteuerungsabkommen-mit-der-turkei/">alte Abkommen wurde durch Deutschland zum 31.12.2010 gek&uuml;ndigt,</a> was zu erheblichen Unsicherheiten im deutsch-t&uuml;rkischen Wirtschaftsverkehr gef&uuml;hrt hat. Wenngleich schon immer angek&uuml;ndigt wurde, dass ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung r&uuml;ckwirkend ab dem 01.01.2011 anzuwenden sein wird (siehe meine Artikel&nbsp;&quot;<a href="http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/10/doppelbesteuerungsabkommen-turkei-deutschland/">neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der T&uuml;rkei wieder in Sicht</a>&quot; und &quot; <a href="http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/11/doppelbesteuerungsabkommen-tuerkei-nachtrag/" rel="bookmark"><font color="#027ac6">Nachtrag zu &ldquo;Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der T&uuml;rkei wieder in Sicht&rdquo;</font></a>&nbsp;, bestand dennoch angesichts des fehlenden Abkommens seitdem eine Unsicherheit die nunmehr beseitigt wurde.</p>
<p>Das neue deutsch-t&uuml;rkische Doppelbesteuerungsabkommen mit dem vollst&auml;ndigen Namen<a target="_blank" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54192/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2011/09/20110919-PM39-Deutsch,templateId=raw,property=publicationFile.pdf"> &quot;<font face="TimesNewRomanPSMT">Abkommen </font><font face="TimesNewRomanPSMT">zwischen </font><font face="TimesNewRomanPSMT">der Bundesrepublik Deutschland </font><font face="TimesNewRomanPSMT">und </font><font face="TimesNewRomanPSMT">der Republik T&uuml;rkei </font><font face="TimesNewRomanPSMT">zur Vermeidung der Doppelbesteuerung </font><font face="TimesNewRomanPSMT">und der Steuerverk&uuml;rzung </font></a><font face="TimesNewRomanPSMT"><a target="_blank" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54192/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2011/09/20110919-PM39-Deutsch,templateId=raw,property=publicationFile.pdf">auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen&quot;</a> kann auf der Seite des Bundesfinanzministeriums abgerufen werden.</font></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2011/09/19/deutsch-turkisches-doppelbesteuerungsabkommen-unterzeichnet/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gesellschaftsgründung oder Verbindungsbüro? &#8211; Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei II</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2011/02/25/gesellschaftsgruendung-verbindungsburo-tuerkei/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2011/02/25/gesellschaftsgruendung-verbindungsburo-tuerkei/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Feb 2011 17:20:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Allgemeines Wirtschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Häufige Fragen zum türkischen Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=186</guid>
		<description><![CDATA[&#160;Sehr oft stehen Unternehmen, die eine eigene Pr&#228;senz in der T&#252;rkei haben wollen, vor der Wahl, was der richtige Schritt ist. Viele kennen die zur Verf&#252;gung stehenden beiden Alternativen:&#160;Es kann eine t&#252;rkische Gesellschaft, z.B. eine der deutschen GmbH entsprechenden Limited (Limited şirketi)&#160;&#160;gegr&#252;ndet werden oder man beginnt seine T&#228;tigkeit mit einem sogenannten Verbindungsb&#252;ro, auch bekannt als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;<strong>Sehr oft stehen Unternehmen, die eine eigene Pr&auml;senz in der T&uuml;rkei haben wollen, vor der Wahl, was der richtige Schritt ist. Viele kennen die zur Verf&uuml;gung stehenden beiden Alternativen:&nbsp;Es kann eine t&uuml;rkische Gesellschaft, z.B. eine der deutschen GmbH entsprechenden Limited (<em>Limited şirketi)&nbsp;</em>&nbsp;gegr&uuml;ndet werden oder man beginnt seine T&auml;tigkeit mit einem sogenannten Verbindungsb&uuml;ro, auch bekannt als Liaison Office oder, auf T&uuml;rkisch, <em>İrtibat b&uuml;rosu. </em></strong></p>
<p>&nbsp;<strong>A. Verbindungsb&uuml;ro vs. Limited</strong></p>
<p>Die Frage, die sich nun stellt ist, welche dieser Alternativen die richtige Wahl ist. Die Beantwortung dieser Frage h&auml;ngt zu einem gro&szlig;en Teil davon ab, was man in der T&uuml;rkei machen m&ouml;chte. Je aktiver man in der T&uuml;rkei selbst sein m&ouml;chte, umso eher empfiehlt sich die Gesellschaftsgr&uuml;ndung. M&ouml;chte man hingegen den&nbsp;lokalen Markt zun&auml;chst beobachten und erste Kontakte kn&uuml;pfen, ohne jedoch einen&nbsp;gro&szlig;en Verwaltungsaufwand zu haben, w&uuml;rde sich eher die Errichtung eines Verbindungsb&uuml;ros eignen.</p>
<p><span id="more-186"></span></p>
<p><strong>I. Verbindungsb&uuml;ro</strong></p>
<p>Das Verbindungsb&uuml;ro ist dadurch gekennzeichnet, dass man mit diesem keine Handelsgesch&auml;fte betreiben darf. Die Unkosten eines solchen B&uuml;ros m&uuml;ssen aus dem Ausland gedeckt werden, einen eigenen Beitrag zum Umsatz der Muttergesellschaft in Deutschland kann sie dabei nicht bringen. Insofern ist ihr Aufgabengebiet beschr&auml;nkt auf die Repr&auml;sentanz vor Ort, die Vorhaltung eines Ansprechpartners, den Empfang von Kunden und weitere Ma&szlig;nahmen zur Kundenbindung. Die Handelsgesch&auml;fte selbst m&uuml;ssten dann mit den t&uuml;rkischen Kunden und der deutschen Muttergesellschaft abgewickelt werden. Die Abrechnung w&uuml;rde dann auch derart erfolgen, dass die deutsche Gesellschaft gegen&uuml;ber dem Endkunden eine Rechnung stellt.</p>
<p>Die Gr&uuml;ndung eines Verbindungsb&uuml;ros erfordert zun&auml;chst die Genehmigung des t&uuml;rkischen Schatzamtes (<a target="_blank" href="http://www.hazine.gov.tr" target="_blank"><em>hazine m&uuml;steşarlığı</em></a>). Nach gesetzlichen Vorgaben wird diese Genehmigung in der Regel innerhalb von 5 Tagen erteilt, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen.&nbsp;&nbsp;Auch wenn diese Frist nicht eingehalten wird, ist die Gr&uuml;ndung allerdings recht z&uuml;gig zu bewerkstelligen, nachdem sie erfahrungsgem&auml;&szlig; innerhalb von 2 Wochen ausgeh&auml;ndigt wird.&nbsp;Daneben werden f&uuml;r die Gr&uuml;ndung weitere Dokumente aus Deutschland ben&ouml;tigt, die notariell beglaubigt und auch apostilliert werden m&uuml;ssen. Dazu geh&ouml;ren verschiedene Erkl&auml;rungen des Mutterunternehmens sowie die Bevollm&auml;chtigung des Leiters des Verbindungsb&uuml;ros.</p>
<p>W&auml;hrend des betriebs des Verbindungsb&uuml;ros ist wie bereits erkl&auml;rt notwendig, dass keinerlei Handelsgesch&auml;fte betrieben werden. Die Unkosten des B&uuml;ros sind in Devisen aus dem Ausland zu begleichen. Die Gr&uuml;ndung wird dabei f&uuml;r h&ouml;chstens drei Jahre genehmigt. Es ist unter Umst&auml;nden m&ouml;glich eine weitere Verl&auml;ngerung der Genehmigung von bis zu weiteren drei Jahren zu erreichen. Des Weiteren trifft den Betreiber des Verbindungsb&uuml;ros die Pflicht bis sp&auml;testens zum Mai eines&nbsp;jeden Jahres dem Schatzamt &uuml;ber die T&auml;tigkeiten des Verbindungsb&uuml;ros zu berichten. Allerdings halten sich diese Berichtspflichten in Grenzen und beschr&auml;nken sich weitgehend auf eine T&auml;tigkeitsbeschreibung sowie eine Aufstellung der eingef&uuml;hrten Devisen und eine Aufstellung der Ausgaben des Verbindungsb&uuml;ros.</p>
<p>Des Weiteren sind Verbindungsb&uuml;ros auch verpflichtet, sich bei den Steuerbeh&ouml;rden anzumelden. Dennoch hat das Verbindungsb&uuml;ro gegen&uuml;ber der&nbsp;Gr&uuml;ndung einer Limited zu diesem Zeitpunkt den Vorteil, dass die steuerlichen Pflichten sehr gering sind. Solange man sich im gesetzlich vorgegebenen Rahmen h&auml;lt ist das Verbindungsb&uuml;ro auch nicht verpflichtet etwaige Meldungen gegen&uuml;ber den Finanzbeh&ouml;rden abzugeben, was nat&uuml;rlich einen verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen geringen Aufwand im Gegensatz zur Limited bedeutet, bei der die Berichts- und Meldepflichten um einiges weitergehen. Insofern kann bei dem Verbindungsb&uuml;ro von einer Befreiung von den Steuerpflichten gesprochen werden.</p>
<p>Im Falle der Beendigung der T&auml;tigkeit des Verbindungsb&uuml;ros ist es notwendig, eine Bescheinigung &uuml;ber die Abmeldung bei&nbsp;den&nbsp;Steuerbeh&ouml;rden zu erhalten und diese gegen&uuml;ber dem Schatzamt abzuliefern. Etwaige Guthaben des Verbindungsb&uuml;ros k&ouml;nnen dann zur&uuml;ck in das&nbsp;Heimatland, also auch nach Deutschland, transferiert werden. Nachdem es dem Verbindungsb&uuml;ro aber verboten ist Gewinne zu erwirtschaften k&ouml;nnen nat&uuml;rlich auch keine Gewinne nach Deutschland abgef&uuml;hrt werden, soweit diese nicht versteuert werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>II. Gr&uuml;ndung einer Gesellschaft mit beschr&auml;nkter Haftung</strong></p>
<p>Die weitere Alternative hierzu&nbsp;w&auml;re die Gr&uuml;ndung einer Gesellschaft mit beschr&auml;nkter Haftung (<em>limited şirketi</em>).Wie bereits erkl&auml;rte handelt es sich hierbei um eine Gesellschaft, die der deutschen GmbH &auml;hnelt. Die Limited setzt allerdings (noch)&nbsp;voraus, dass zwei Gesellschafter vorhanden sind. Das k&ouml;nnen auch zwei deutsche Gesellschafter sein. Dieser Punkt wird sich allerdings bald &auml;ndern, da aufgrund des verabschiedeten, aber noch nicht in kraft getretenen reformierten Handelsgesetzbuchs in der T&uuml;rkei auch die Ein-Mann-Gesellschaft m&ouml;glich wird.</p>
<p>Das Stammkapital einer Limited&nbsp;betr&auml;gt&nbsp; mindestens TL 5.000,00. Der Vorteil der Limited ist in diesem Zusammenhang, dass diese sich in der T&uuml;rkei weitgehend frei bewegen kann, keine Genehmigungen notwendig sind und nat&uuml;rlich auch Gewinn erwirtschaftet werden&nbsp;kann. Der Nachteil ist allerdings, dass der Organisationsaufwand im Verh&auml;ltnis zum Verbindungsb&uuml;ro etwas h&ouml;her ist, Steuerpflichten bestehen wie beispielsweise die K&ouml;rperschaftssteuer und auch regelm&auml;&szlig;ige Meldungen bei den Finanzbeh&ouml;rden gemacht werden m&uuml;ssen. Ebenso ist es notwendig Wirtschaftspr&uuml;fer zu beauftragen, die die erforderlichen Erkl&auml;rungen abgeben.</p>
<p>Auch ist die Aufl&ouml;sung einer Limited erheblich aufwendiger als die Aufl&ouml;sung eines Verbindungsb&uuml;ros. Insofern lohnt sich die Gr&uuml;ndung einer Limited erst dann, wenn man das Gesch&auml;ft in der T&uuml;rkei vergr&ouml;&szlig;ern und direkt vor Ort Umsatz erreichen und weitere personelle wie auch materielle Kapazit&auml;ten vorhalten m&ouml;chte. Die Gr&uuml;ndung einer Limited l&auml;sst sich im Grunde auch recht schnell bewerkstelligen. Diese l&auml;sst sich, wenn die erfoderlichen Dokumente vorliegen, innerhalb weniger Tage gr&uuml;nden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>B. Fazit</strong></p>
<p>Die Entscheidung, welche Form man f&uuml;r ein erstes Engagement in der T&uuml;rkei w&auml;hlt, h&auml;ngt stark von dem verfolgten Ziel ab. M&ouml;chte man gleich feste Strukturen haben,in der T&uuml;rkei eigene Ums&auml;tze machen und im gr&ouml;&szlig;eren Umfang investieren, empfiehlt sich die Gr&uuml;ndung einer Gesellschaft. M&ouml;chte man hingegen zun&auml;chst ein Gef&uuml;hl f&uuml;r die T&uuml;rkei gewinnen, den Markt erkunden und erste Kontakte kn&uuml;pfen, w&auml;re das Verbindungsb&uuml;ro trotz des etwas gr&ouml;&szlig;eren Genehmigungsauwands und den eingeschr&auml;nkten Handlungsm&ouml;glichkeiten die bessere Alternative, da diese anschlie&szlig;end wegen der geringeren Pflichten einfacher in der Handhabung ist.. Auch wer sich eine kurzfristige und einfache Exit-Strategie vorbehalten m&ouml;chte ist mit de, Verbindungsb&uuml;ro zun&auml;chst gut beraten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2011/02/25/gesellschaftsgruendung-verbindungsburo-tuerkei/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Das Referendum über die Reform der türkischen Verfassung</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/09/11/verfassung-tuerkei-referendum/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/09/11/verfassung-tuerkei-referendum/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 11 Sep 2010 10:39:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=176</guid>
		<description><![CDATA[In diesen Tagen steht die T&#252;rkei vor einem wichtigen Ereignis. Am 12.09.2010 stimmt das Volk &#252;ber die Annahme einer Verfassungsreform ab, die die T&#252;rkei spaltet. Auf der einen Seite stehen die Bef&#252;rworter der Reform, die durch&#160;Erdoğans Regierungspartei AKP auf den Weg gebracht wurde, auf der anderen nat&#252;rlich die Gegner, zumeist s&#228;kul&#228;re Kreise. In Anlehnung an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Tagen steht die T&uuml;rkei vor einem wichtigen Ereignis. <a target="_blank" href="http://www.handelsblatt.com/politik/international/referendum-erdogan-kaempft-fuer-seine-reformen;2652870" target="_blank">Am 12.09.2010 stimmt das Volk &uuml;ber die Annahme einer Verfassungsreform ab</a>, die die T&uuml;rkei <a target="_blank" href="http://de.euronews.net/2010/09/09/tuerkei-gespalten-vor-dem-verfassungsreferendum/">spaltet</a>. Auf der einen Seite stehen die Bef&uuml;rworter der Reform, die durch&nbsp;<a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Recep_Tayyip_Erdo%C4%9Fan">Erdoğans </a>Regierungspartei <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/AKP">AKP</a> auf den Weg gebracht wurde, auf der anderen nat&uuml;rlich die <a target="_blank" href="http://www.ftd.de/politik/international/:opposition-in-der-tuerkei-aufstand-der-neinsager/50166390.html">Gegner</a>, zumeist s&auml;kul&auml;re Kreise. In Anlehnung an die auf den Stimmzetteln vorgesehenen Abstimmungsm&ouml;glichkeiten werden die Lager symbolisiert durch ein &quot;EVET&quot; was JA bedeutet, und ein &quot;HAYIR&quot; &#8211; also&nbsp;NEIN f&uuml;r die Gegner der Reform. Die Widersacher der Verfassungs&auml;nderungen bef&uuml;rchten eine <a target="_blank" href="http://www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~EEDEAB71AAC2046C59DD9DA1FB90CA1CA~ATpl~Ecommon~Scontent.html" id="FAZ" target="_blank">schleichende Islamisierung des Staates</a>&nbsp;durch verschiedene Regelungen, insbesondere durch eine Aufl&ouml;sung der <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung">Gewaltenteilung</a> zwischen&nbsp;Justiz, Parlament und Regierung.</p>
<p>Andere&nbsp;hingegen k&ouml;nnen sich mit einigen der &Auml;nderungen anfreunden, lehnen jedoch andere ab. Diese kritisieren, dass man nur mit &quot;Ja&quot; oder&nbsp;&quot;Nein&quot; &uuml;ber das Gesamtpaket abstimmen kann, &nbsp;ohne eine Auswahlm&ouml;glichkeit zu haben.</p>
<p>Diese Zweiteilung des Volkes l&auml;sst die Wirtschaft und die <a target="_blank" href="http://www.euractiv.de/markt-und-wettbewerb" target="_blank">Finanzm&auml;rkte um die politische Stabilit&auml;t </a>f&uuml;rchten. Auch das eine oder andere Unternehmen wird sich die Frage stellen, ob sein Engagement in der T&uuml;rkei der richtige Schritt war. Manche k&ouml;nnten sich sogar von einem solchen, in der Vergangenheit geplanten Schritt abhalten lassen, da sie nicht wissen was kommt.&nbsp;</p>
<p>Wenngleich dieses Thema in der T&uuml;rkei in den letzten Monaten ausgiebig diskutiert wurde, sind die damit zusammenh&auml;ngenden Fragen in den deutschsprachigen Medien, trotz reger <a target="_blank" href="http://www.n24.de/news/newsitem_6316038.html">Berichterstattung </a>in den vergangenen Tagen, aus meiner Sicht zu kurz gekommen. Insbesondere habe ich eine klare und objektive Darstellung dessen vermisst, was denn nun nach den Pl&auml;nen der t&uuml;rkischen Regierung Inhalt der&nbsp;Verfassungsreform ist.</p>
<p>Damit sich jeder zumindest ein Bild &uuml;ber den Umfang und die Art der &Auml;nderungen ein Bild machen kann, m&ouml;chte ich daher&nbsp;die vorgeschlagenen &Auml;nderungen kurz und wertungsfrei skizzieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span id="more-176"></span><strong><span class="Apple-style-span" style="font-weight: normal;">1.&nbsp;</span><u>Erweiterung der Rechte des Einzelnen</u></strong></p>
<p>Die Verfassungs&auml;nderung soll dem einzelnen B&uuml;rger auch erm&ouml;glichen, &nbsp;selber d. h. individuell Klage beim Verfassungsgericht zu erheben.</p>
<p>Der Schutz des Kindes insbesondere der Schutz vor Missbrauch soll besonders geregelt werden. Insbesondere soll hier das Recht auf Umgang mit den Eltern garantiert werden. Dieses Recht kann nur dann eingeschr&auml;nkt werden, wenn das Kind nicht ausreichend gepflegt bzw. umsorgt wird.</p>
<p><span _fck_bookmark="1" id="cke_bm_367S" style="display: none">&nbsp;</span>Eine neue Regelung enth&auml;lt auch der&nbsp;Gleichheitsgrundsatz. Diese Regelung beinhaltet zur Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes die Pflicht, Kinder, &auml;ltere Menschen, k&ouml;rperlich und geistig Behinderte sowie Frauen &ldquo;positiv zu diskriminieren&rdquo; (<em>pozitif ayrımcılık</em>). Das bedeutet, dass die eben erw&auml;hnten Gruppen in bestimmten Situationen bevorzugt werden sollen, um so die Gleichheit alle Gruppen garantieren zu k&ouml;nnen.</p>
<p>Auch der Datenschutz erh&auml;lt eine neue Formulierung. So soll jeder das Recht haben, zu wissen, welche Daten &uuml;ber ihn gespeichert sind und wozu sie verwendet wurden. Dar&uuml;ber hinaus soll jedermann das Recht auf L&ouml;schung der gespeicherten Daten haben. Die Verwendung von Daten selbst soll nur aufgrund Gesetzes zul&auml;ssig sein bzw. nur dann, wenn die betroffene Person damit einverstanden ist.</p>
<p>Arbeitnehmer sollen gleichzeitig bei mehreren Gewerkschaften Mitglied sein k&ouml;nnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2.&nbsp;<u>&Auml;nderungen in der Verwaltung</u></strong></p>
<p>Weitere substantielle &Auml;nderungen sind f&uuml;r das Beamtentum und die Besch&auml;ftigten im &ouml;ffentlichen Dienst geplant.</p>
<p>So sollen jetzt auch &nbsp;Beamte bzw. &ouml;ffentlich Bedienstete Tarifvertr&auml;ge abschlie&szlig;en k&ouml;nnen &nbsp;und insbesondere auch ein Streikrecht erhalten. Bei Konflikten zwischen den Tarifparteien soll auf Antrag der Rat der &ouml;ffentlichen Bediensteten (Kamu G&ouml;revliler Kurulu) eine bindende Entscheidung treffen, der die Wirkung eines Tarifvertrages zukommt.</p>
<p>Daneben sollen Disziplinarma&szlig;nahmen gegen Beamte in Zukunft gerichtlich &uuml;berpr&uuml;ft werden k&ouml;nnen.</p>
<p>Neu ist auch die Einrichtung eines Ombudsmanns als &ouml;ffentliche Stelle. Diese soll in erster Linie als Beschwerdestelle f&uuml;r die Bev&ouml;lkerung dienen, dem Parlament untergeordnet sein und von diesem auf vier Jahre gew&auml;hlt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3.&nbsp;<u>Politische Parteien und Abgeordnete</u></strong></p>
<p>Tiefgreifende &Auml;nderungen wird es auch in Bezug auf politische Parteien geben. Die Entscheidung &uuml;ber den Verbot einer Partei soll zuk&uuml;nftig durch eine parlamentarische Kommission gef&auml;llt werden und nicht wie bisher, durch das Verfassungsgericht.</p>
<p>Auch soll ein Abgeordneter seinen Status nicht verlieren, wenn seine Partei mit einem Verbot belegt wird, sodass er weiterhin &nbsp;Mitglied des t&uuml;rkischen Parlaments bleibt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4. &nbsp;<u>Justiz</u></strong></p>
<p>Die umstrittensten Pl&auml;ne sind im Bereich des Justiz zu finden. Der Widerstand gegen das Reformpaket richtet sich gr&ouml;&szlig;tenteils gegen die dort vorgesehenen Regelungen.</p>
<p>Das Paket sieht vor, die Anzahl der Richter am Verfassungsgericht von bisher 11 auf 17 Richter anzuheben. Ein Teil der Richter soll dabei unter anderem vom Parlament gew&auml;hlt werden, der gr&ouml;&szlig;te Teil jedoch, 14 Richter, soll der Staatspr&auml;sident ernennen. Ihre Amtszeit soll zw&ouml;lf Jahre dauern, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist.</p>
<p>Auch soll es dem Staatspr&auml;sident zukommen, einen Teil der Richter der obersten Gerichtsh&ouml;fe zu ernennen, so am Kassationsgerichtshof und am obersten Milit&auml;rgericht.</p>
<p>Auch der <a target="_blank" href="http://www.hsyk.gov.tr/">Hohe&nbsp;Rat der Richter und Staatsanw&auml;lte (<em>Hakimler ve Savcılar Y&uuml;ksek Kurulu</em>; kurz: HSYK)</a> soll neu gegliedert werden. Dabei ist geplant, die Anzahl der Richter von bisher sieben auf 22 zu erh&ouml;hen, der Vorsitz verbleibt weiterhin bei dem Justizminister.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus sollen von nun an die Richter und Staatsanw&auml;lte nicht nur von der HSYK, sondern zu einem Teil auch von dem Justizminister berufen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>5. <u>Strafverfolgung der <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rputsch_in_der_T%C3%BCrkei_1980">Putschisten vom 12. September 1980</a></u></strong></p>
<p>Zuletzt soll die Verfassungs&auml;nderung auch die Verurteilung der Putschisten vom 12. September 1980 erm&ouml;glichen. Denn aufgrund des Art. 115 der Verfassung &ndash; welches als &Uuml;bergangsgesetz kodifiziert ist &ndash; konnten die Befehlshaber und sonstige Protagonisten f&uuml;r ihre Straftaten nicht verurteilt werden, da diese Regelung ihre Taten f&uuml;r nicht verfolgbar erkl&auml;rt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Soviel zum &Uuml;berblick.&nbsp;Nun bleibt es abzuwarten, wie das Referendum ausgeht. Sollte das Reformpaket angenommen werden, werde ich mich nochmals ausf&uuml;hrlich auf die Neuerungen und dessen Folgen eingehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/09/11/verfassung-tuerkei-referendum/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wichtiger Tip für Geschäfte in der Türkei:</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/09/01/marke-anmelden-turkei/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/09/01/marke-anmelden-turkei/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 18:44:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=167</guid>
		<description><![CDATA[Eigene Marken gleich anmelden, statt anderen das Feld zu &#252;berlassen. Warum, werde ich noch erkl&#228;ren.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigene Marken gleich anmelden, statt anderen das Feld zu &uuml;berlassen. Warum, werde ich noch erkl&auml;ren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/09/01/marke-anmelden-turkei/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Off-Topic&#8230;&#8230;..</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/08/13/off-topic/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/08/13/off-topic/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 21:37:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=155</guid>
		<description><![CDATA[aber Recht und Wirtschaft eines Landes sollte nicht alles sein, sondern auch andere Eindrücke.
Jedenfalls bin ich vor kurzem auf das ANATOLIEN magazin des Fotografen und Autors Jens Helmstedt gestoßen. Die Seite hat sehr schöne Bilder und Texte über die Türkei zu bieten, die ich jedem empfehlen kann.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>aber Recht und Wirtschaft eines Landes sollte nicht alles sein, sondern auch andere Eindrücke.</p>
<p>Jedenfalls bin ich vor kurzem auf das <a target="_blank" title="ANATOLIEN magazin" href="http://www.anatolienmagazin.de/">ANATOLIEN magazin</a> des Fotografen und Autors Jens Helmstedt gestoßen. Die Seite hat sehr schöne Bilder und Texte über die Türkei zu bieten, die ich jedem empfehlen kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/08/13/off-topic/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei I</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/08/05/tuerkisches-recht-rechtsanwalt-kalkan-beantwortet-haeufige-fragen-i/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/08/05/tuerkisches-recht-rechtsanwalt-kalkan-beantwortet-haeufige-fragen-i/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 06:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Häufige Fragen zum türkischen Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=131</guid>
		<description><![CDATA[Antworten auf häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmer zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei, Teil I]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie angekündigt hier nun der erste Teil häufig gestellter Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei</p>
<p><strong>Frage: </strong><em>Wie unterscheidet sich die türkische Rechtsordnung von unserem Kulturkreis, muss man insbesondere mit einer islamisch geprägten Rechtsordnung rechnen?</em></p>
<p><em><span style="font-style: normal;"><span id="more-131"></span></span></em></p>
<p><strong>Antwort:</strong> Auch wenn viele das denken, handelt es sich bei dem türkischen Recht keineswegs um ein exotisches Recht, vielmehr wird dem Europäer vieles vertraut vorkommen. Das Recht der heutigen, modernen Türkei kann ohne Zweifel als europäisches Recht bezeichnet werden. Schon im <a target="_blank" title="Osmanisches Reich auf Wikipedia" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Osmanisches_Reich" target="_blank">osmanischen Reich</a> gab es sehr starke Einflüsse des französischen und deutschen Rechts auf das türkische Recht.</p>
<p>Mit der Gründung der <a target="_blank" title="Türkei auf WIkipedia" href="http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkei" target="_blank">Türkischen Republik</a> und den damit einhergehenden Reformen <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Atat%C3%BCrk" target="_blank">Atatürks</a> beschleunigte sich dieser Prozess enorm. Seither hat das , für das Wirtschaftsleben relevante, türkische Zivilgesetzbuch ( <em>medeni kanunu) </em>wie auch das Obligationengesetzbuch (<em>borçlar kanunu)</em> seine Grundlage im schweizer Recht, ebenso das Zivilprozessrecht. Neben weiteren Gesetzen stammt das türkische Handelsgesetzbuch <em>(ticaret kanunu)</em> aus der Feder eines deutschen Juristen. Die gegenwärtigen Reformbemühungen in diesem Bereich zeigen auch Ähnlichkeiten zum deutschen Recht. Im Zuge der Annäherung der Türkei an die EU setzt sich dieser Prozess fort, in dem auch Bestandteile des europäischen Rechts wie Richtlinien in die türkische Rechtsordnung Eingang finden. Elemente aus dem <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Recht" target="_blank">islamischen Recht</a> finden sich in der türkischen Rechtsordnung allerdings nicht.</p>
<p><strong>Frage: </strong><em>Auf welche Weise kann ein deutsches Unternehmen in der Türkei aktiv werden?</em></p>
<p><strong>Antwort: </strong>Es gibt verschiedene<strong> </strong>Möglichkeiten<strong> </strong>für<strong> </strong>unternehmerisches Engagement in der Türkei. Wer lediglich seine Produkte vertreiben möchte, kann <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsvertreter" target="_blank">Handelsvertreter </a>oder <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsh%C3%A4ndler" target="_blank">Vertragshändler </a>einsetzen.</p>
<p>Wer hingegen in der Türkei präsent sein will hat verschiedene Möglichkeiten. Die praktikabelsten sind dabei die Gründung einer <em>Limited</em> <em>Şirketi</em>, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnlich der deutschen <a target="_blank" href="http://de.wikipedia.org/wiki/GmbH" target="_blank">GmbH </a>oder einer <em>Anonim Şirketi</em>, dem türkischen Pendant der <a title="Aktiengesellschaft" href="http://www.tuerkisches-recht.com/2010/07/19/tuerkische-aktiengesellschaften-rechtsanwalte-beauftragen/">Aktiengesellschaft</a>. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass das türkische Recht abweichend von dem deutschen Recht eine Ein-Mann-Gesellschaft (noch) nicht kennt. Daher ist es für die Gründung einer Limited zwingend erforderlich, dass diese aus zwei Gesellschaftern besteht.</p>
<p><strong>Frage:</strong> <em>Sind für die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen in der Türkei Genehmigungen erforderlich oder gibt es Beschränkungen für Ausländer?</em></p>
<p><strong>Antwort: </strong>Bis auf wenige Ausnahmen gibt es in der Türkei grundsätzlich keine Beschränkungen oder Genehmigungserfordernisse für ausländische Unternehmen. Zu den genannten Ausnahmen zählt insbesondere der <a title="Der Immobilienerwerb durch türkische Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung in der Türkei – Teil I" href="http://www.tuerkisches-recht.com/2009/08/18/der-immobilienerwerb-durch-turkische-gesellschaften-mit-auslandischer-kapitalbeteiligung-in-der-turkei-teil-i/" target="_blank">Immobilienerwerb</a>, der einer Genehmigung bedarf. Hingegen gibt es für die Gründung einer Limited weder eine Beschränkung, noch benötigt man eine Genehmigung.</p>
<p><strong>Frage: </strong><em>Wie verlässlich<strong> </strong>sind die türkischen Gerichte, wenn man in der Türkei in einen Rechtsstreit verwickelt wird oder selbst in der Türkei klagen muss.</em></p>
<p><strong>Antwort: </strong>Um die Zuverlässigkeit und Integrität der türkischen Richter muss man keine Bedenken haben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich türkische Richter nicht davon beeinflussen lassen, dass eine der Parteien Ausländer ist und einheimische Parteien bevorzugt behandeln. Auch die Entscheidungen in der Sache sind am Gesetz orientiert.</p>
<p>Ein Problem ist allerdings die Verfahrensdauer. Gerichtsverfahren in der Türkei sind, besonders bei komplexeren Sachverhalten, im Verhältnis zu deutschen Gerichtsverfahren sehr langwierig und Verlangen einiges an Geduld und Ausdauer, wenngleich die Türkei nicht das Schlusslicht Europas in Sachen Verfahrensdauer ist.</p>
<p><strong>Frage: </strong><em>Sollte bei Verträgen mit türkischen Partnern wegen des Heimvorteils prinzipiell deutsches Recht und ein deutscher Gerichtsstand vereinbart werden?</em></p>
<p><strong>Antwort: </strong>Welches Recht und welcher Gerichtsstand  vereinbart werden sollte, hängt davon ab, auf wessen Seite das Prozessrisiko höher ist oder wie man zügig seine Forderung realisieren kann. Diese Abwägung führt oft zu dem Ergebnis, dass eine Vereinbarung türkischen Rechts und eines Gerichtsstands in der Türkei vorteilhafter für die deutsche Partei ist. Das gilt besonders dann, wenn die türkische Partei keinen Sitz in Deutschland hat.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/08/05/tuerkisches-recht-rechtsanwalt-kalkan-beantwortet-haeufige-fragen-i/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neue Reihe: Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/07/24/tuerkisches-recht-grundlage/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/07/24/tuerkisches-recht-grundlage/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 24 Jul 2010 10:17:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Häufige Fragen zum türkischen Recht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=127</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem mir des Öfteren die selben Fragen zum türkischen Recht gestellt worden sind, die die Grundlagen betreffen, habe ich mich entschlossen eine neue Reihe, unter dem Titel &#8220;Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei&#8221; zu beginnen.
Die Fragen und Antworten betreffen hauptsächlich die grundsätzlichen Fragen zum allgemeinen Rechtssystem, Unternehmensgründungen, Gesellschaftsrecht, Forderungsbeitreibung und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem mir des Öfteren die selben Fragen zum türkischen Recht gestellt worden sind, die die Grundlagen betreffen, habe ich mich entschlossen eine neue Reihe, unter dem Titel &#8220;Häufig gestellte Fragen deutscher Unternehmen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei&#8221; zu beginnen.</p>
<p>Die Fragen und Antworten betreffen hauptsächlich die grundsätzlichen Fragen zum allgemeinen Rechtssystem, Unternehmensgründungen, Gesellschaftsrecht, Forderungsbeitreibung und geschäftliche Aktivitäten in der Türkei.</p>
<p>Sollten sich im laufe der Reihe weitere Fragen ergeben, wird diese natürlich weiter ausgebaut. Ebenso freue ich mich auf Diskussionen zu diesen Themenbereichen.</p>
<p>Der erste Teil dieser Reihe wird in kürze folgen&#8230;&#8230;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/07/24/tuerkisches-recht-grundlage/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Türkische Aktiengesellschaften müssen dauerhaft Rechtsanwälte beauftragen</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/07/19/tuerkische-aktiengesellschaften-rechtsanwalte-beauftragen/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/07/19/tuerkische-aktiengesellschaften-rechtsanwalte-beauftragen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 17:39:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaftsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=120</guid>
		<description><![CDATA[Unternehmen, die die Rechtsform einer türkischen Aktiengesellschaft (Anonim Şirketi, A.Ş.) besitzen und ein Grundkapital von 250.000,00 türkischer Lira oder mehr haben, müssen Rechtsanwälte beauftragen. Anderenfalls  müssen Sie mit Geldstrafen rechnen.
Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 sind türkische Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 250.000,00 Lira oder mehr verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen, der die Gesellschaft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unternehmen, die die Rechtsform einer türkischen Aktiengesellschaft (<em>Anonim Şirketi</em>, A.Ş.) besitzen und ein Grundkapital von 250.000,00 türkischer Lira oder mehr haben, müssen Rechtsanwälte beauftragen. Anderenfalls  müssen Sie mit Geldstrafen rechnen.<span id="more-120"></span></p>
<p>Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 sind türkische Aktiengesellschaften mit einem Grundkapital von 250.000,00 Lira oder mehr verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu berufen, der die Gesellschaft dauerhaft vertritt.</p>
<p>Zurzeit werden die in Frage kommenden Unternehmen angeschrieben mit der Aufforderung, die Berufung eines Rechtsanwalts nachzuweisen. Dieser Aufforderung nicht nachgekommen und kein Rechtsanwalt berufen, drohen den Gesellschaften Geldstrafen für jeden Monat, in der gegen diese Pflicht verstoßen wird. Die Höhe der Strafe beträgt für jeden Monat das doppelte des jeweils geltenden Mindestlohnes, zur Zeit  1.458,00 Lira. Von dieser Pflicht betroffene Gesellschaften sollten sich daher an die Bestimmungen halten und in der Türkei einen Rechtsanwalt beauftragen, der der Gesellschaft zur Verfügung steht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/07/19/tuerkische-aktiengesellschaften-rechtsanwalte-beauftragen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Diem &amp; Partner Rechtsanwälte als erste deutsche Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul zugelassen</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/27/diem-partner-rechtsanwalte-rechtsanwaltskammer-istanbul/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/27/diem-partner-rechtsanwalte-rechtsanwaltskammer-istanbul/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 27 May 2010 10:09:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=116</guid>
		<description><![CDATA[Mehr dazu finden Sie hier.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mehr dazu finden Sie <a target="_blank" title="Diem &amp; Partner Rechtsanwälte als erste deutsche Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul zugelassen" href="http://www.openpr.de/news/432351.html" target="_blank">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/27/diem-partner-rechtsanwalte-rechtsanwaltskammer-istanbul/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Nachtrag zu &#8220;Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei wieder in Sicht&#8221;</title>
		<link>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/11/doppelbesteuerungsabkommen-tuerkei-nachtrag/</link>
		<comments>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/11/doppelbesteuerungsabkommen-tuerkei-nachtrag/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 May 2010 17:49:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Y. S. Kaan Kalkan</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.tuerkisches-recht.com/?p=111</guid>
		<description><![CDATA[Jetzt hat auch das Bundesfinanzministerium auf seiner Website die Paraphierung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Türkei mitgeteilt. Ebenfalls wird mitgeteilt, dass eine rückwirkende Anwendung des Abkommens zum 01.01.2011 vereinbart worden sei. Damit würde sich das neue DBA unmittelbar an das alte anschließen.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt hat auch das Bundesfinanzministerium auf seiner <a target="_blank" title="Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei paraphiert" href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/sid_0B76FB8118EBF8D81353F4297939B9BC/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Tuerkei/009.html?__nnn=true" target="_blank">Website </a>die Paraphierung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Türkei mitgeteilt. Ebenfalls wird mitgeteilt, dass eine rückwirkende Anwendung des Abkommens zum 01.01.2011 vereinbart worden sei. Damit würde sich das neue DBA unmittelbar an das alte anschließen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.tuerkisches-recht.com/2010/05/11/doppelbesteuerungsabkommen-tuerkei-nachtrag/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
