Türkei Rechtsanwalt türkisches Recht Wirtschaftsrecht von Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei wieder in Sicht

Die Medien hatten über die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Türkei und Deutschland berichtet. In dem Beitrag “Bundesrepublik Deutschland kündigt Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei” griff ich dieses Thema ebenfalls auf.

Die Kündigung, die zum 01.01.2011 erfolgte rief auf beiden Seiten Unsicherheit hervor, da nicht absehbar war, wie es danach weitergehen sollte. Auch war eine langfristige Planung für Unternehmen nicht mehr möglich.

Wie es scheint hat diese Unsicherheit jetzt ein Ende. Die türkische Medien berichten (hier eine englischprachige Meldung), dass die zuständigen Vertreter beider Länder nunmehr ein neues Abkommen paraphiert hätten.

Bis auf wenige Einzelheiten ist über das Abkommen inhaltlich noch nichts bekannt, auch nicht wann es in Kraft treten wird. Nachdem das alte Abkommen aber zum 01.01.2011 ausläuft ist zu vermuten, dass sich das neue Abkommen daran anschließen wird. Jedenfalls ist es erfreulich, dass jetzt eine Lösung des nicht unerheblichen Problems absehbar ist.

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Shortnews: Türkei verabschiedet Gesetz zu genetisch veränderten Lebensmitteln

Heute wurde im türkischen Gesetzblatt das Gesetz über die biologische Sicherheit verabschiedet. Das Gesetz wird in sechs Monaten in Kraft treten und hat zur Folge, das genetisch veränderte Lebensmittel einem Genehmigungsverfahren unterworfen werden.

Daneben wurde einige Produkte strikt verboten. Nahrung für Babys und Kleinkinder dürfen keine genetisch veränderten Bestandteile enthalten.

Importeure und Produzenten von Lebensmitteln sollten sich daher schon jetzt auf die zukünftige Rechtslage einrichten. Details zum Genehmigungsverfahren folgen in Kürze.

Staatspräsident Abdullah Gül bestätigt neue Gebühren für Warenbewegungen in den türkischen Freihandelszonen

Nachdem am 13.01.2010 das türkische Parlament das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Freihandelszonen (Serbest Bölgeler Kanununda Değişiklik Yapılmasına Dair Kanun) mit der Nr. 5946 verabschiedet hat, wurde das Gesetz nunmehr auch vom Staatspräsidenten Abdullah Gül bestätigt. (weiterlesen…)

Neue Regeln für Webseiten in der Türkei angekündigt

Nach Mitteilung des Ministers für Transport und Kommunikation, Binali Yıldırım, werden angesichts der steigenden Nutzung und Bedeutung des Internets sowie der damit einhergehenden Probleme auch in der Türkei neue Regelungen für Webseiten vorbereitet. (weiterlesen…)

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Der Energiemarkt Türkei steht vor einem Boom…

so das Fazit der IHK Mainz anlässlich des Wirtschaftstags Türkei am 11.11.2009, auf dem ich gemeinsam mit Herrn Dr. Selim Önen einen Vortrag hielt. Jedoch nicht nur in diesem Bereich, im Allgemeinen wurde in diesem Rahmen von den Rednern die Bedeutung des türkischen Marktes hervorgehoben. Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Unser Vortrag handelte dabei von den rechtlichen Rahmenbedingungen in der Türkei. Die Präsentation hierzu:

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Beschleunigte Entscheidung über die Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei angekündigt

Wie die Nachrichtenagentur Anatolien mitteilte, hat sich der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Ömer Dinçer, zum Ziel gesetzt im Rahmen seiner Bemühungen zum Bürokratieabbau auch das Verfahren zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Türkei zu beschleunigen. (weiterlesen…)

Türkisches Vergaberecht Teil I – Einführung und Grundlagen

Nachdem ich zuletzt in meinem Beitrag "Türkei plant Angleichung des Vergaberechts an die EU-Vorschiften" unter der Überschrift  über geplante Reformen des türkischen Vergaberechts berichtet habe, nicht jedoch dass zurzeit geltende, möchte möchte ich das an dieser Stelle nachholen. Immerhin wird es noch zu beachten sein, bis die neuen Regelungen in Kraft treten.

Das Vergaberecht ist in den Gesetzen Nr. 4734 v. 4.1.2002 über „öffentliche Ausschreibungen“ (Kamu İhale Kanunu), nachfolgend Vergabegesetz (VG) genannt, und Nr. 4735 v. 5.1.2002 über „öffentliche Kontrakte“ (Kamu İhale Sözleşmeleri Kanunu) geregelt. Beide Gesetze sind mit Wirkung zum 1.1.2003 in Kraft getreten und modernisierten das alte Vergaberecht, welches im Gesetze über Ausschreibungen des Staates (Devlet İhale Kanunu) geregelt war. Der Gesetzgeber hat sich während der Vorbereitung der Gesetze an den Europäischen Vergaberichtlinien und das GATT/WTO- Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen GPA orientiert.

Durch das Gesetz Nr. 4964 v. 30.7.2003, das am 15.8.2003 in Kraft trat, wurden erhebliche weitere Gesetzesänderungen vorgenommen.

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Die Türkei plant Angleichung des Vergaberechts an die EU-Vorschiften

Wie die staatliche Anstalt für öffentliche Ausschreibungen (Kamu İhale Kurumu) kürzlich erklärte, ist eine Neufassung des türkischen Vergabrechts in Angriff genommen worden.

Im Zuge der Annährung an die EU soll die Reform zur Angleichung an die europäischen Vergaberichtlinien erfolgen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte (Eşik değer) sollen die Richtlinien eins zu eins umgesetzt werden. Die Schwellenwerte sind dabei die wichtigste Änderung im öffentlichen Beschaffungswesen.

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Istanbul – „Hauptstadt“ des türkischen Außenhandels

Zugegeben, die Überschrift dürfte niemanden überraschen. Jedem ist bekannt, dass Istanbul das wirtschaftliche Zentrum der Türkei ist. Dennoch war diese Erkenntnis der türkischen Nachrichtenagentur Anatolien (Anadolu Ajansı / aa) eine Meldung unter der Überschrift "Dış Ticaretin Başkenti İstanbul" wert. Dort hat sich ein Korrespondent die Mühe gemacht, die Außenhandelsstatistiken auszuwerten und die Zahlen nach Regionen darzustellen. In der Tat sind die dort genannten Zahlen und die dargestellten – teils extremen unterschiede – sehr interessant.

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Einführung der elektronischen Zustellung in der Türkei

Der unaufhaltsame Vormarsch moderner Kommunikationsmittel hat in der Türkei jetzt auch die Ebene der in formellen Verfahren erforderlichen Zustellungen erreicht. Am 07.08.2009 wurde ein Entwurf zur Änderung des Zustellungsgesetzes (Tebligat Kanunu) Nr. 7201 vom 11.02.1959 dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt.

Mit Verabschiedung des Gesetzes und vollständiger Umsetzung der notwendigen Infrastruktur ist damit zu rechnen, dass die Zustellung, die bislang einer der neuralgischen Punkte im Alltag der Rechtsverfolgung war, erheblich beschleunigt und zu einem befriedigenden Ergebnis führt. Dieser Punkt ist für die Rechtsverfolgung von hoher Bedeutung. So ist eine ordentliche Zustellung z.B. Voraussetzung für die erfolgreiche Einleitung eines Gerichtsverfahrens. Ein wesentliches Element ist dabei, neben recht pragmatischen Lösungsansätzen (dazu unten), die Zustellung per eMail.

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