Türkei Rechtsanwalt türkisches Recht Wirtschaftsrecht von Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan

Anforderungen an die Wirksamkeit der Abtretungsvereinbarung im türkischen Recht

Viele in der Türkei aktive Unternehmer, gleichgültig ob sie lediglich Handel mit der Türkei betreiben oder dort gar eine Niederlassung haben, empfinden die dort einzuhaltenden Formalien und die Notwendigkeit, für vieles einen Notar einschalten zu müssen, als hinderlich.

Das gilt allerdings nicht in dem strengen Maße für die Abtretung einer Forderung, wie der türkische Kassationsgerichtshof (Yargıtay) unter Verweis auf die gesetzliche Regelung des Art. 163 türk. OGB kürzlich bestätigt hat. Danach ist für die Wirksamkeit der Forderungsbtretung (alacağın temliki) lediglich die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Der Gang zum Notar ist dabei nicht erforderlich.

Da die Abtretung auch praktische Relevanz hat, wird diese Entscheidung zum Anlass genommen, die Anforderungen an eine wirksame Abtretung im türkischen Recht in der gebotenen Kürze darzustellen:

Die Wirksamkeit der Abtretung hängt von zwei Bedingungen ab, die erfüllt sein müssen.

  1. Die Abtretung muss schriftlich erfolgen (yazılı sözleşme)

  2. Die Abtretung darf nicht ausgeschlossen sein (Alacağın temlikinin menedilmemiş olması).

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Der Immobilienerwerb durch türkische Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung in der Türkei – Teil I

I. Einleitung

Infolge des Urteils des Türkischen Verfassungsgerichts ( siehe hierzu auch Grundstückserwerb durch Ausländer in der Türkei – Die aktuelle Rechtslage vom 11.03.2008 wurde der Art. 36 des türkischen Grundbuchgesetzes (Tapu kanunu) dahingehend neu gefasst, dass nunmehr besondere Anforderungen an den Erwerb von Immobilien durch türkische Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung zu erfüllen sind. So wurde in Art. 36 des Grundbuchgesetzes geregelt, dass diese Gesellschaften im Rahmen des durch ihre Satzung vorgegebenen Zwecks Grundeigentum (taşınmaz) sowie beschränkt dingliche Rechte (sınırlı ayni haklar) erwerben und nutzen können. Auf diese Weise erworbenes Grundeigentum kann von einer in der Türkei gegründeten Gesellschaft auf eine türkische Gesellschaft mit ausländischem Kapital unter den gleichen Voraussetzungen verkauft bzw. durch ein Anteilsverkauf übertragen werden.

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Der Immobilienerwerb durch türkische Gesellschaften mit ausländischer Kapitalbeteiligung in der Türkei – Teil II

Durch die Verordnung wird nicht nur den Ersterwerb von Immobilien geregelt. Ebenso sind auch Regelungen für die Änderungen in der Gesellschafterstruktur oder dem Gesellschaftszweck vorhanden. (weiterlesen…)

Öffentliches Baurecht in der Türkei Teil II – Einzelheiten zum Baugesetz

Da die übrigen, unter Teil I. genannten Regelungen sehr weit reichend sind, wird nachfolgend lediglich auf die Grundzüge des Baugesetzes, welches insofern als Rahmen des türkischen öffentlichen Baurechts betrachtet werden kann.

1. Allgemeines zum Bebauungsplan

Nach Art. 7 des Baugesetzes sind Siedlungen mit einer Einwohnerzahl von mehr als 10.000 Personen verpflichtet, einen Bebauungsplan (İmar planı) zu erlassen. Siedlungen mit einer geringeren Einwohnerzahl können über die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans selbst entscheiden.

Wie in der BRD auch ist Zweck eines Bebauungsplans auch in der Türkei die Entwicklung und Planung gesunder Wohnverhältnisse und Gewährleistung der Befriedigung sozialer, kultureller wie auch wirtschaftlicher Bedürfnisse der Einwohner.

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Öffentliches Baurecht in der Türkei Teil I – Eine Einführung

Das öffentliche Baurecht hat seine hat seine Grundlage zunächst im Baugesetz (İmar Kanunu) Nr. 3194 vom 09.05.1985. Es ist im Grunde die Grundlage des öffentlichen Baurechts und beinhaltet neben bauplanungsrechtlichen Fragen auch Regelungen zum Genehmigungsverfahren sowie Sanktionen. Doch ist das Baugesetzbuch nicht die einzige Grundlage des türkischen öffentlichen Baurechts. Daneben stehen noch eine Vielzahl weiterer Gesetze die es zur beachten gilt. Allerdings kann aufgrund der Vielzahl der Regelungsinhalte auf diese an dieser Stelle nicht detailliert eingegangen werden, da dies den Rahmen dieser Ausführungen sprengen würde.

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Bundesrepublik Deutschland kündigt Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei

Wie das Bundesministerium der Finanzen auf seiner Website mitteilte, wurde am 21.07.2009 das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zu Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 16.04.1985 gekündigt.

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Grundstückserwerb durch Ausländer in der Türkei – Die aktuelle Rechtslage

Dass türkische Verfassungsgericht hob in einer Entscheidungen einen Teil der gesetzlichen Regelungen auf, die es ausländischen natürlichen und juristischen Personen möglich machte, in der Türkei Immobilien zu erwerben. Nachdem dieses Urteil am 16.04.2008 Wirkung erlangte, wurde der Erwerb von Immobilien durch Ausländer und ausländische Gesellschaften vorerst gestoppt. In einer weiteren Entscheidung wurden auch inländische, also türkische Gesellschaften, die mit ausländischenm Kapital ausgestattet waren, von dieser Rechtsprechung erfasst. Der bis dahin problemlose Erwerb von Immobilien war damit auch für diese Gesellschaften vorerst nicht mehr möglich.

Am 03.07.2008 ist dann das Gesetz Nr. 5782 vom 03.07.2008 verabschiedet worden und trat mit der Veröffentlichung im Gesetzesblatt (resmi Gazete, 15.07.2008, Nr. 26937) in Kraft. Mit diesem Änderungsgesetz wurden die Regelungen der Artt. 35 und 36 des Grundbuchgesetzes (tapu kanunu) Nr. 2644 geändert. Danach ist der Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer unter Beachtung der dortigen Vorgaben wieder möglich : (weiterlesen…)

Grundlagen des türkischen Rechtssystems

Das türkische Recht ist nicht etwa ein exotisches, für Europäer kompliziertes und undurchsichtiges System, sondern ist dem kontinental-europäischen Recht zuzuordnen. Für den deutschen Anwender mag einiges – aber eben nicht alles - fremd erscheinen, doch schon dem Schweizer wird vieles vertraut sein. Ein kurzer Überblick soll ein Gefühl für das türkische Rechtssystem und dessen Herkunft vermitteln.

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Willkommen zum neuen Blog “Deutsch-Türkisches Wirtschaftsrecht”

Diese Seite wird Schwerpunktmäßig über aktuelle Ereignisse wie auch allgemeine Themen rechtlicher wie auch wirtschaftlicher Art berichten, die den deutsch-türkischen Wirtschaftsverkehr in beide Richtungen betreffen. (weiterlesen…)

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